BKA-Daten nach Amerika

Nun ist es amtlich, der Bundestag hat die Weitergabe personenbezogener Informationen über deutsche Bürger an amerikanische Behörden am Freitag durchgewinkt. Was sich Gesetz über die “Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität” nennt ( PDF), lässt im Prinzip ähnliche Verfahren zum Datenabgleich zu, wie sie bereits zwischen europäischen Staaten gang und gäbe sind. Zur Terrorismusbekämpfung erhalten jetzt auch US-Behörden Zugriff auf Datenbanken, in denen DNA-Profile oder Fingerabdrücke gespeichert sind. Besonders pikant: Die Datenbanken enthalten auch detaillierte Angaben zu politischen und religiösen Überzeugungen bis hin zu Einzelheiten über Gesundheit und Sexualleben.
Bürgerrechtler und Datenschützer liefen gegen das neue Gesetz Sturm, sie verwiesen zum Beispiel auf die amerikanische Praxis jahrzehntelanger Speicherung entsprechender Daten. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar fand die gesetzliche Formulierung zu schwammig, es sei überhaupt nicht festgelegt, welche Straftaten überhaupt als schwerwiegend oder gar terroristisch einzustufen seien.
Anträge der Opposition, über bestimmte Einzelheiten des Gesetzes nachzuverhandeln und Einschränkungen bezüglich Dauer und Ausmaß der Datennutzung einzufügen, scheiterten an der Regierungsmehrheit im Parlament.

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,634513,00.html

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