SPD-Rebellen rechtfertigen Nein zu Ypsilanti mit schwerwiegenden Bedenken
— http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,588094,00.html
Und zur Sicherheit nochmal:
Artikel 95. Kein Mitglied des hessischen oder eines anderen deutschen Landtags darf zu irgendeiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen der in Ausübung seiner Abgeordnetentätigkeit getanen Äußerungen gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb der Versammlung zur Verantwortung gezogen werden.

#1 von Bartsch am 4. November 2008 - 7:41 PM
“Wenn man wirklich Gewissensnöte hat, dann weiß man das eher als 24 Stunden vorher.“ (Franz Müntefering)