In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung.
— http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20070606_1bvr142307.html
#1 von Chiptuning unter 14. Dezember 2007
dem kann ich nur zustimmen…