Bundesverfassungsgericht zum G8-Demonstrationsverbot


In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20070606_1bvr142307.html

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  1. #1 von Chiptuning am 14. Dezember 2007 - 2:52 PM

    dem kann ich nur zustimmen…

(wird nicht veröffentlicht)