Auf Antrag der FDP hat die Bundesregierung in einer Sitzung des Innenausschusses zugegeben, dass Online-Durchsuchungen von Computern durch Nachrichtendienste des Bundes bereits seit 2005 auf der Rechtsgrundlage einer “Dienstvorschrift” vom ehemaligen Innenminister Otto Schily (SPD) stattfinden würden. Die Bundestagsfraktionen von FDP und Grünen reagierte mit scharfer Kritik und wirft den Verantwortlichen eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses und des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung vor. [...]
“Nun behaupten die Geheimdienste, dass sie das nicht zu kümmern hat: für sie gelte das Recht nicht. Das ist eine Missachtung des Grundgesetzes, wie sie in so offener Dreistigkeit bisher noch nicht zu hören war. Man kann in die Grundrechte der Unverletzlichkeit der Wohnung und des Persönlichkeitsrechts nicht einfach auf Grundlage einer Dienstvorschrift eingreifen. Der Bundesinnenminister ist nicht der Gesetzgeber”, so die scharfe Kritik Wielands.
— http://www.golem.de/0704/51904.html
Das sieht Oberdatenschnüffler Schily bestimmt anders: «Es sind doch nur ein paar Hanseln, die mich kritisieren.»

#1 von Aufklaerungszentrale am 26. April 2007 - 7:43 PM
Ja damit hat jetzt wirklich niemand gerechnet.