Die Unkenntnis einiger deutscher Richter über das Grundgesetz


Für diesen Kulturkreis ist es nicht unüblich, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht ausübt. Hiermit musste die in Deutschland geborene Antragstellerin rechnen, als sie den in Marokko aufgewachsenen Antragsgegner geheiratet hat.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,472966,00.html

So die namentlich unbekannte Richterin im Urteil über eine Frau, die von ihrem Mann regelmäßig geschlagen wurde. Vielleicht ist das Jurastudium mit dem Abschnitt “Grundrechte” im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland einfach schon zu lange her.

Wer in Deutschland so alles Richter werden darf… Wie heißt es doch so schön: Vor Gericht und auf hoher See hilft einem nur Gott.

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  1. #1 von Aufklaerungszentrale am 22. März 2007 - 4:54 PM

    Und das auch noch von einer RichterIN.

  2. #2 von Senderin am 25. März 2007 - 12:44 AM

    Angeblich leidet die Richterin ja unter einem traumatischem Ereignis, das Jahre zurückliegt. Nur dann muss man sich überlegen, ob man den Beruf noch ausüben kann.

(wird nicht veröffentlicht)