Die RAF-Terroristen und ihre Begnadigung


Irgendwie versteht man manchmal die Welt nicht mehr richtig. Da gibt unser glorreicher Innenminister Schäuble richtig Gas (und schießt dabei weit über die Ziellinie hinaus), um alle potentiellen und aktiven Terroristen aufzuspüren und einzuknasten – und auf der anderen Seite sollen eine Terroristin freigelassen werden, die die halbe Republik viele Jahre in Angst und Schrecken versetzt und vor allem fünf Menschen auf dem Gewissen hat. Und nicht zuletzt haben wir der RAF diverse persönlichkeitsrechtseinschränkde Gesetze zu verdanken, die bis heute natürlich nicht wieder zurückgenommen worden. Stellt sich die Frage für andere Knackis: Warum sie und nicht irgendwelche anderen Mörder?

Und wenn darüber spekuliert wird, ob man Leute freiläßt, die sich nicht mal großartig von ihren Taten distanziert haben, dann kann ich ein gewisses Verständnis dafür aufbringen, daß man sich als Opfer darüber nicht gerade freut.

Der Staat sollte sich mal entscheiden, was er will. Terroristen fangen und abschrecken oder war-ja-nicht-so-schlimm-ist-ja-egal-ob-er-inzwischen-anders-darüber-denkt.

Nachtrag 2006-02-22:

Erstmals seit seinem Gnadengesuch hat sich der frühere RAF-Terrorist Christian Klar öffentlich zu Wort gemeldet. In einer bizarren Grußbotschaft für die Rosa-Luxemburg-Konferenz äußert er die Hoffnung, dass die Zeit gekommen sei, “die Niederlage der Pläne des Kapitals zu vollenden”.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,468676,00.html

  1. #1 von buntklicker.de am 14. Februar 2007 - 10:07 PM

    > Warum sie und nicht irgendwelche anderen Mörder?

    Frage falsch gestellt. Muß heißen: Warum sie nicht wie alle anderen Mörder? Schließlich werden Mörder bei entsprechenden Voraussetzungen (keine Gefahr einer Wiederholungstat usw.) nach Verbüßen der Mindesthaftdauer normalerweise auf freien Fuß gesetzt. Das geschieht jetzt auch bei Frau Mohnhaupt nach der ungewöhnlich langen Mindesthaftdauer von 24 Jahren.

    Sie länger hinter Gittern zu halten, wäre eine ungerechtfertigte Sonderbehandlung. Sie freizulassen, ist das normale Vorgehen in ihrem Fall.

  2. #2 von der_rex am 15. Februar 2007 - 11:30 AM

    WTF!
    “Irgendwelche anderen Mörder” können (wenn sie genug Ärsche küssen im Knast) nach zwei Dritteln raus.
    Warum dann nicht eine sog. Terroristin, welche für Anschläge verurteilt wurde, die zum Teil vom Staat begangen wurden?
    Ich denke mal, mit diesem qualifizierten Kommentar seid ihr raus aus meiner Newsroll. I know, you don´t give a shit.
    Wollte ich nur mal gesagt haben.
    oh yes, one more thing: if you want to make an omelette, you have to break some eggs.

  3. #3 von Die Stimme der freien Welt am 15. Februar 2007 - 1:53 PM

    Gegen das vorher-freilassen habe ich persönlich nichts, aber
    das paßt halt nicht so ganz mit der Anti-Terror-Strategie
    Schäubles zusammen.

  4. #4 von fremsley am 16. Februar 2007 - 11:44 AM

    Schon merkwuerdig, wie emotionsgeladen die Debatte wird, sobald es um die RAF geht. Man denke nur an das Geschrei vor ein paar Jahren als die Kunst-Werke fuer ihre Ausstellung ‘Mythos RAF’ staatlich gefoerdert wurden. Aber immerhin scheint sich bei den meisten inzwischen meine alte Forderung durchgesetzt zu haben: behandelt sie wie jeden anderen Verbrecher auch. Damit war man vor dreissig Jahren ueberall unten durch. Entweder man galt als ‘Sympathisant’ oder als reaktionaeres Arschloch, das den Gefangenen nicht ‘den ihnen gebuehrenden’ Status als Kriegsgefange zubilligt.

  5. #5 von prozessanwalt.de am 19. Februar 2007 - 11:05 AM

    “Alles hat ein End, nur die Wurst hat zwei…
    ja ja Freunde unserer Deutschen Leitkultur, auch das ist vorbei…”

  6. #6 von Priest am 1. Juli 2011 - 4:40 PM

    Furrealz? That’s mavreloulsy good to know.

  7. #7 von pkvacr am 1. Juli 2011 - 5:35 PM

    OFeEdE byxyzhkmribr

  8. #8 von MuddyPhuddy am 17. Juli 2011 - 3:06 AM

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(wird nicht veröffentlicht)