Spätestens jetzt sollte wohl jedem klar sein, warum Udo Vetters Klage gegen die Aktion Mikado mehr als berechtigt ist:
Am 15. Dezember 2006 stehen zwei Kriminalbeamte in seinem Büro in Wiesbaden, “es war wohl gegen halb elf”, erinnert sich der 67 Jahre alte Unternehmer.
Einen Durchsuchungsbeschluss haben sie dabei, dem Weber (Name geändert) entnimmt, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren läuft. “Wegen des Verdachts d. Verbreitens kinderpornografischer Schriften”, liest er auf dem am 11. Oktober von einem Richter des Amtsgerichts Wiesbaden unterschriebenen Papier. Die Beamten sind angewiesen, die Computer im Büro zu beschlagnahmen, außerdem sämtliche Speichermedien wie externe Festplatten und CD-ROMs. Webers private Wohnung, das Geschäft und das Auto sollen durchsucht werden.
Tatsächlich waren vom Konto des Betroffenen ominöse Beträge abgebucht worden. Nur weil er sich nachhaltig beschwert hatte und ihm seine Bank die Belege schnell faxte, brachen die Ermittler die Durchsuchung ab.
— faz.net
[via]
Nachtrag:
Schöner Nachtrag von Udo Vetter im Lawblog zum Thema «99,9% brauchen sich keine Sorgen zu machen»:
Wenn wir danach gehen, brauchen wir ja eigentlich keine Grundrechte mehr. Eine Strafprozessordnung auch nicht. Denn die netten Onkel von der Polizei passen schon selbst auf, dass es nur die Bösen trifft. Fehler und böser Wille ausgeschlossen. Wegsehen also ohne jedes Risiko – wenn man zu den Guten gehört. Und wer tut das nicht?

#1 von Stefan Tilkov am 8. Februar 2007 - 7:48 AM
Grundsätzlich bin ich in Sachen Privacy ja Deiner Meinung. In diesem Fall sieht es für mich aber so aus, als ob das gleiche Problem auch aufgetreten wäre, wenn man in der Wohnung des Verkäufers die Kreditkarteninfos des fälschlich Verdächtigten gefunden hätte. Oder?
#2 von Die Stimme der freien Welt am 8. Februar 2007 - 9:27 AM
Ja, aber es geht ja um den Anfangsverdacht. Zuerst haben sie die Kreditkartendaten durchsucht und danach das Haus. Nicht umgekehrt.