Die Karlsruher Entscheidung gegen die Online-Durchsuchung steht in einer Serie von wichtigen Urteilen, die gegen ein gefährliches Vorurteil ankämpfen: dass man Grundrechte klein machen müsse, um Straftaten wirksam zu bekämpfen. Im Monatstakt versuchen die obersten Gerichtshöfe in Karlsruhe, der Legislative und der Exekutive wieder den Wert von Grundrechten beizubringen. Bisher vergebens. [...] Datenschutz ist seit längerem ein Unwort, wer davon spricht, muss sich entschuldigen und vorweg erklären, dass er nicht etwa ein Freund des Verbrechens sei. Die Gefahr einer Online-Durchsuchung lehrt nun wieder den Wert eines verhöhnten Rechts: Es schützt nicht irgendwelche kalten Daten, sondern die Persönlichkeit und Intimität der Bürger.
— Heribert Prantl in der SZ über Datenschutz und das Urteil des BVerfG
Nachtrag: Die von mir sonst nicht sonderlich geschätzte Frau Zypries stellt auf SpOn bezüglich der staatlichen Ausspionierung von Computern fest: «Ein schnelles Gesetz ist im Moment nicht in Sicht.» – und führt weiter aus:
Das deutsche Strafprozessrecht kenne generell keine heimliche Durchsuchung, sondern nur offene im Beisein des Betroffenen oder eines Vertreters. “Damit sind wir seit jeher sehr gut gefahren. Um dies zu ändern, müssen schon sehr triftige Gründe vorgelegt werden.” Die Strafverfolgungsbehörden müssten sehr genau darlegen, warum sie zwingend Computer ohne das Wissen der Beschuldigten durchsuchen wollen. “Es geht zentral um den Schutz der Privatsphäre der Betroffenen.” Ein Rechner werde heute für viele private Dinge benutzt. “Eingriffe in diesen Bereich sind verfassungsrechtlich äußerst heikel.”

Letzte Kommentare