IP-Adressenspeicherung rechtswidrig


Der BGH hat festgestellt, daß die Speicherung von IP-Adressen bei einer DSL-Flatrate rechtswidrig ist. Ein guter Schritt gegen die Vorratsdatenspeicherung.

Wobei wahrscheinlich davon auszugehen ist, daß das Gesetz einfach flugs geändert wird, und damit der Speicherwahn in der Zukunft doch legalisiert wird. Orwell, anyone?

  1. #1 von w4yne am 12. November 2006 - 11:50 AM

    Er ist überall…., na ja, bei mir haben sie nur 5 Tage Zeit um Daten zu erhalten danach werden die IPs in meinem Blog gelöscht …., sollen wen anders jagen *Gf

(wird nicht veröffentlicht)