Die Deutsche Post nimmt es anscheinend nicht so genau mit dem Datenschutz. wie mir ein – wie ich finde – skandalöser Vorfall aus den letzten Tagen zeigt.
Eine Freundin hat aufgrund eines Umzugs online einen Nachsendeantrag gesetellt. Hierbei kann man explizit die Weitergabe der neuen Adreses an Dritte ausschließen. Jetzt flattert ihr doch tatsächlich nach wenigen Tagen bei ihr eine Postkarte der Deutschen Post in den Briefkasten, ob sie sich doch möglicherweise bei diesem Verbot nicht vielleicht vertan hätte.
Und daher streicht die Post eigenmächtig das Verbot der Weitergabe: nur wenn man die Postkarte innerhalb weniger Tage unterschrieben zurückschickt, tritt das Weitergabeverbot tatsächlich in Kraft.
Wenn man also zufällig gerade im Urlaub ist, während die Karte eintrifft, wird die Adresse trotz explizitem Verbot dennoch weitergegeben. Rechtlich natürlich in keiner Weise haltbar, aber man kanns ja einfach mal auf die freche Tour probieren.
Ich habe der Pressestelle folgenden Brief geschrieben, mal sehen, was die so antworten.
An: Deutsche Post AG, Pressestelle Zentrale, Konzernkommunikation, 53250 Bonn, via Fax: +49-228-182-9822
Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Freundin hat vor wenigen Tagen aufgrund eines Umzugs online einen Nachsendeauftrag gestellt, was auch zunächst zur vollständigen Zufriedenheit geklappt hat. Beim Ausfüllen des Antrages hat sie explizit angeklickt, daß sie jeglicher Weitergabe ihrer neuen Adresse an Dritte explizit nicht zustimmt.
Wenige Tage nachdem der Nachsendeantrag aktiv wurde, hat sie an ihre neue Adresse eine Postkarte erhalten, auf der sinngemäß nachgefragt wurde, ob es sich bei dem Verbot der Weitergabe nicht eventuell um ein Versehen handeln würde. Viele Leute würden dies irrtümlich ankreuzen. So weit kein Problem.
Der Skandal ist allerdings, daß man diese Postkarte zurückschicken MUß, damit das bereits erteilte Verbot zur Weitergabe wirksam wird. Und frecherweise wird hierfür auch noch eine Frist von wenigen Tagen gesetzt.
Ihnen dürfte natürlich völlig klar sein, daß dieses Verfahren rechtlich in keiner Weise haltbar ist und Ihr Unternehmen bei einer Weitergabe der Adresse trotz vorherigem ausdrücklichen Verbot in jedem Falle rechtwidrig handelt (Verstoß gegen §4 BDSG). Durch diese Praxis drängt sich der Eindruck auf, als spekuliere Ihr Unternehmen darauf, daß diese Postkarte möglicherweise übersehen oder nicht richtig verstanden wird, damit Sie diese Adresse dann gegen Geld über ihre Direktmarketingorganisationen dennoch weiterverkaufen können.
Ich erbittte von Ihnen eine Stellungnahme zu dieser Praxis inklusive einer Begründung warum hier offensichtlich versucht wird, den Verbraucher zu täuschen.
Ich weise Sie darauf hin, daß ich über diesen Vorfall und den Verlauf der Kommunikation in meinem Weblog berichten werde.
Falls Sie noch Fragen haben, freue ich mich auf eine E-Mail von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen …
Schaun’ wir mal. I’ll keep you all updated.

#1 von uli am 8. November 2006 - 5:26 PM
War bei meinem letzten Umzug exakt dasselbe. Zusätzlich geärgert hat mich, dass das Schreiben so verschwurbelt aufgesetzt war, dass selbst der studierte Germanist massive Schwierigkeiten damit hatte, zu verstehen, was man nun genau ankreuzen oder nicht ankreuzen muss, um keine Werbung mehr zu kriegen. Ich hatte das wohl richtig ausgefüllt, denn ein paar Tage später rief mich dann ein freundlicher Herr von der Post an, um zu fragen, ob ich mir da sicher sei. Ich konnte ihm diese Sorge nehmen.
Ich mag ja dieses Ehemalige-Staatsbetriebe-Bashing nicht so sehr, aber manchmal kann man eben nicht anders. Dazu passt übrigens auch folgende (fast ganz) wahre Geschichte: http://www.dia-blog.de/?p=91.
#2 von cabi am 8. November 2006 - 11:16 PM
hat die Post wegen ihren Nachsendeanträgen einen BigBrotherAward bekommen. http://www.bigbrotherawards.de/2002/.cop/ und wie man sieht: zu Recht!
#3 von w4yne am 12. November 2006 - 11:46 AM
Finde es eh ahrt wo die Leute immer Adressen herkriegen um einen mit irgendeiner Werbng zuzumüllen.
PS: Gibt es hier auch einen Feed für die Kommentare?
#4 von Silke am 9. Dezember 2006 - 10:57 PM
Hallo,
wir haben auch einen Nachsendeauftrag bei der deutschen
Post für ca. 25 EUR gestellt.
Die oben erwähnte Karte “Sind Sie sich sicher, dass wir Ihre Daten nicht weitergeben dürfen”, kam dreimal.
Wir haben diese dann dreimal brav ausgefüllt.
Zusätzlich sind noch andere Dinge schief gegangen.
Erst hat man die Hausnummer falsch vom Nachsendeauftrag übernommen, dann ging Post einfach zurück Arcor hatte glücklicherweise angerufen, so dass wir den Fehler der Post mitteilen konnten.
Die Deutsche Telekom hat unsere Anschrift an die GEZ weitergegeben, die uns in Göttingen aufgrund einer telefonischen Müllbefragung anriefen. Nur um festzustellen, ob man Neuling in der Stadt ist.
Zurück zur Post: Ich habe um die Post zu testen auf dem Nachsendeauftrag einen bewussten Fehler eingebaut.
Heute bekamen wir Post von einer Schmuckfirma aus Göttingen die genau diesen Fehler in der Anschrift hatte.
Da ich genau diesen für die Post ins Leben gerufen hatte, wusste ich sofort dass es einen Datenschutz bei der Post nicht gibt.
Wir hoffen das die Mitbewerber bald stark genug auf den Markt kommen, um solche unseriösen Unternehmen von diesem zu
drängen.
Sehr ärgerlich.