Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten [...] Eine Zensur findet nicht statt.
– (Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 5, Absatz 1)
Besagtes Grundgesetz ist offensichtlich – wenn man so die eine oder andere Äußerung der Juristin und Amtsgerichtsdirektorin Renate Holst liest – nicht jedem kleinen Licht des Sozialgerichts Bremen bekannt. Merke: Wenn die Sonne am geistigen Horizont tief steht, werfen auch kleine Geister große Schatten.
Nachtrag 2005-01-07: Inzwischen haben es auch das Handelsblatt und Spiegel Online mitbekommen.
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