Und richtig hat er entschieden (wenn auch grauslig uncharismatisch vom Teleprompter abgelesen).
Daß das BVerfG ihn für einen Trottel erklärt, halte ich für sehr unwahrscheinlich. Unsäglich sind nur die einzelnen Hinterbänkler, die sich mit ihrer Verfassungsklage profilieren bzw. ihre Rentenansprüche sichern möchten. Reicht die Meinung der Mehrheit des Volkes und des Parlaments nicht aus? Auch das ist Demokratie …

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